Der Berliner Senat hat angekündigt, den 16-Punkte-Plan für mehr Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern nicht umzusetzen. Damit distanziert sich der Senat von einem entsprechenden Beschluss, auf den sich Bund und Länder in der vergangenen Woche einstimmig verständigt hatten.
„Wenige Tage nachdem sich Bund und Länder auf ein so wichtiges Maßnahmenpaket für eine konsequentere Abschiebung verständigt haben, macht der Senat eine Rolle rückwärts. Ich erwarte, dass der Regierende Bürgermeister gemeinsame Beschlüsse der Länder umsetzt – andernfalls hätte er den Mut haben sollen, seinen Länderkollegen ehrlich zu widersprechen", sagt
Dr. Jan-Marco Luczak, Berliner Bundestagsabgeordneter und stellv. rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Luczak: "Berlin ist in den vergangenen Jahren mehrfach an die Grenzen seiner Aufnahmefähigkeit gelangt, das haben die Zustände in vielen Flüchtlingsunterkünften gezeigt. Wir müssen alle unsere Anstrengungen auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren. Um ihnen wirklich helfen zu können, müssen wir umgekehrt abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben. Berlin darf nicht zum Mekka für Ausreisepflichtige werden, sonst verlieren wir die Akzeptanz der Bürger auch für die Flüchtlinge, die wirklich in Not sind. Wenn sich herumspricht, dass Berlin kaum noch Abschiebungen vollzieht, wird der Zuzug abgelehnter Asylbewerber in die Hauptstadt massiv zunehmen – das kann niemand wollen.
Mit seiner Verweigerungshaltung konterkariert der Senat seine eigenen Ansprüche, die freiwillige Ausreise zu stärken: Nur wenn konsequent abgeschoben wird, werden abgelehnte Asylbewerber aus eigenem Antrieb in ihre Heimatländer zurückkehren. Niemand wird freiwillig ausreisen, wenn er sicher sein kann, dass seine Ausreisepflicht von den Behörden ohnehin nicht vollzogen wird. In Deutschland wird jeder Parkverstoß geahndet. Der Staat muss auch beim Asylrecht geltendes Recht durchsetzen, sonst verlieren die Menschen das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“
Details zur Vereinbarung von Bund und Ländern zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber finden Sie
hier.