Anhörung im Bundestag: „Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern richtig – Bestellerprinzip fraglicher Ansatz“

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Die Union will insbesondere jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Immobilienkäufer wollen wir daher bei den Kaufnebenkosten entlasten. Die Anhörung heute hat aber gezeigt, dass ein reines Bestellerprinzip dafür nicht das richtige Instrument ist.

Wenn wir gesetzlich vorschreiben, dass die Maklerprovision ausschließlich vom Verkäufer zu tragen ist, besteht die Gefahr, dass diese auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Gerade in Gebieten mit Wohnungsknappheit, wo auch ein hoher Verkaufspreis durchgesetzt werden kann, ist das sogar wahrscheinlich. Erwerber werden am Ende also nicht entlastet, sondern müssen im Gegenteil sogar höhere Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Grundbuch- und Notargebühren zahlen. Denn diese errechnen sich anhand des Verkaufspreises, der dann entsprechend höher ausfallen würde. Das wäre kontraproduktiv.

Ein reines Bestellerprinzip führt zudem dazu, dass nur noch ein Vertrag zwischen Verkäufer und Makler besteht. Der Makler steht dann unweigerlich im Lager des Verkäufers und vertritt dessen Interessen. Der Käufer hingegen erhält keinerlei Beratung für die vermutlich wichtigste Investition seines Lebens. Eine solche Schwächung des Verbraucherschutzes ist nicht sachgerecht.
Die Einführung eines verbindlichen Bestellerprinzips stellt überdies einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie und die Berufsfreiheit dar. Dafür bedarf es einer Rechtfertigung. Während man bei der Wohnungsmiete typisierend davon ausgehen kann, dass sich der Mieter in der schwächeren Position befindet und insofern ein Schutzbedürfnis besteht, ist das beim Kauf nicht der Fall. Hier bewegen sich Verkäufer und Käufer in der Regel wirtschaftlich auf Augenhöhe.
Es besteht auch keineswegs überall in Deutschland eine faktische Zwangslage für Käufer, die vom Verkäufer ausgenutzt wird. Tatsächlich haben wir in den meisten Regionen einen ausgeglichenen Immobilienmarkt. In der Mehrzahl der Länder werden die Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer daher geteilt. Dieser Marktstandard hat sich entwickelt, ohne dass es hierfür eines regulierenden Eingriffs bedurft hätte. Politik ist aber nicht gut beraten, gesetzliche Initiativen allein aus Extremen abzuleiten und dabei die übrigen Wohnungsmärkte aus dem Blick zu verlieren. Wir brauchen eine Lösung, die auch für alle Wohnungsmärkte in Deutschland angemessen ist und nicht nur für München, Frankfurt, Berlin oder andere Ballungsräume.

Die Teilung der Provision wird von allen Beteiligten als fair und gerecht empfunden. Sie könnte daher als gesetzliches Leitbild auch für ganz Deutschland eingeführt werden.

Wenn wir mehr Familien in die eigenen vier Wände bringen wollen, müssen wir zudem die Grunderwerbssteuer senken bzw. Freibeträge einführen. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu habe ich leider vom zuständigen SPD-Finanzminister Olaf Scholz noch keine Vorschläge gehört.“