Mietendeckel ist verfassungswidrig - abstrakte Normenkontrolle muss angestrengt werden

Der mietrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht über die Verfassungswidrigkeit eines vom rot-rot-grünen Senat geplanten "Mietendeckel".
In der Bundestagsdebatte zum Thema Mieten und Wohnen hat Dr. Jan-Marco Luczak deutlich gemacht: "Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, weil er in unsere Kompetenz als Bundesgesetzgeber eingreift. Wir haben eine Abwägung vorgenommen zwischen den Interessen von Vermieterinnen und Vermietern auf der einen Seite und den Interessen von Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite. Diese Abwägung mag nicht jedem schmecken; aber es ist unsere Abwägung, die wir als Bundesgesetzgeber vorgenommen haben. Unsere Abwägung wird mit dem geplanten Berliner Mietendeckel vollständig außer Kraft gesetzt und ersetzt durch eine eigene Abwägung, die der Landesgesetzgeber vornimmt. Ich glaube, dass wir uns das nicht gefallen lassen dürfen. Ich bin sehr dafür, dass wir das an dieser Stelle auch in Karlsruhe klären müssen."

VIDEO: Rede von Dr. Jan-Marco Luczak zum Mietendeckel (26.09.2019)

Plenarprotokoll zur Rede finden Sie hier.