Luczak bringt Klage gegen den Mietendeckel auf den Weg!

Seit dem 23. Februar ist der verfassungswidrige und sozial ungerechte Berliner Mietendeckel der rot-rot-grünen Koalition in Kraft. Schon viel früher stand aber fest: Die Klage gegen den Mietendeckel kommt! Denn der Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak hatte in kürzester Zeit bereits genügend Unterschriften aus der CDU/CSU zusammen, um eine entsprechende abstrakte Normenkontrolle einleiten zu können.
Die Einreichung einer abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages unterstützt werden, dies entspricht 178 Abgeordneten. Luczak, der die abstrakte Normenkontrolle für die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU koordiniert, konnte allein 190 Unterschriften aus der CDU/CSU einsammeln. Damit wurde die notwendige Anzahl an Unterstützern in kürzester Zeit und aus eigener Kraft erreicht. "Es ist ein starkes Signal, dass so viele Kolleginnen und Kollegen die Klage gegen den Mietendeckel unterstützen“, kommentiert Luczak das Ergebnis. „Der Antrag kann daher noch vor der parlamentarischen Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, um das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich zu beseitigen und für alle Beteiligte Rechtssicherheit zu schaffen“, so Luczak weiter.

Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, weil er die geltende grundgesetzliche Kompetenzordnung grob missachtet. Er hebelt die vielen vom Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzten mieterschützenden Regelungen aus: Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten - all dies wird in Berlin nicht mehr gelten. Dabei hatte der Bundestag erst am 14. Februar mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert. Mit dem Mietendeckel hat die Berliner Landes-SPD damit ganz klar auch die von der Bundes-SPD mitbeschlossene Mietpreisbremse torpediert. „Der rot-rot-grüne Senat maßt sich an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das ist nicht akzeptabel und wird vor Gericht keinen Bestand haben“, so Luczak kämpferisch.

Der Mietendeckel ist aber nicht nur verfassungswidrig, sondern er schadet den Mietern auch und ist sozial ungerecht. Denn er verhindert dringend benötigten Neubau sowie die Modernisierung und den alters- und klimagerechten Umbau von Wohnungen. Zudem werden gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen in Citylage am meisten von ihm profitieren.