Rechtsverstöße in Unternehmen gezielt bekämpfen, nicht Unternehmen kriminalisieren

Im August 2019 hat das Bundesministerium der Justiz einen ersten Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz vorgelegt. Nun haben sich die Koalitionsparteien auf die wesentlichen Eckpunkten des Gesetzes verständigt. Zu den geplanten Inhalten des Verbandssanktionengesetz äußert sich der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak.

"Wir als Union wollen Rechtsverstöße in Unternehmen gezielt bekämpfen, nicht aber Unternehmen kriminalisieren. Deswegen haben wir auf Änderungen beim Gesetzentwurf gedrungen. Nicht die Sanktionen gegen Unternehmen sollten im Mittelpunkt stehen, sondern wir wollen Anreize, dass Unternehmen sich zukünftig rechtstreu verhalten. Hier haben wir wichtige Fortschritte erreicht, die sich auch im Titel und der Begründung des Gesetzes niederschlagen werden.

Vor allem ist der Union wichtig, dass der Anwendungsbereich auf Unternehmen begrenzt werden wird, denn wir wollen Wirtschaftskriminalität bekämpfen und nicht Vereinen das Leben schwer machen. Das ist ein wichtiges Signal an die vielen ehrenamtlich Tätigen, dass sie nicht Angst vor dem Staatsanwalt haben müssen.