Politik für Senioren in Berlin

Wie werden die Belange der Senioren im Abgeordnetenhaus von Berlin berücksichtigt?

Die Seniorenmitwirkung wird evaluiert 

Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann nach dem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz in seinem Wohnbezirk für eine bezirkliche Seniorenvertretung kandidieren . Die von den Seniorinnen und Senioren gewählten Personen werden in einer Vorschlagsliste für das Bezirksamt erfasst. Unter Beachtung der Wahlergebnisse beruft das Bezirksamt die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung. Die zwölf Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen bilden die Landesseniorenvertretung (LSV) und sind auch zusammen mit dreizehn Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenorganisationen Mitglieder des Landesseniorenbeirats Berlin (LSBB). Die Stellung und Aufgaben jedes Seniorenmitwirkungsgremiums ist im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz geregelt.

Seit mehreren Jahren klagen die Seniorenmitwirkungsgremien darüber, dass sie auf bezirklicher und Landesebene schon bei der Wahrnehmung der geringen gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten behindert, eingeschränkt und nicht ausreichend wahrgenommen oder informiert werden. Nachdem grundlegende Änderungen insbesondere der alltäglichen Mitwirkungspraxis nicht erreicht werden konnten, schlug der Landesseniorenbeirat eine Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes im Herbst 2019 vor. Diese Initiative wurde bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 parlamentarisch aufgegriffen. Im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind für eine wissenschaftlich begleitete Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes Haushaltsmittel in Höhe von je 70.000 Euro für 2020 und 2021 vorgesehen.

Auf Wunsch der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses fand am 3. Dezember eine Anhörung zum Seniorenmitwirkungsgesetz im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales des Parlaments statt. Der stellvertretende Vorsitzende der LSV und die Vorsitzende des LSBB unterstrichen die Notwendigkeit zur Evaluation des Gesetzes und unterbreiteten Vorschläge zur Änderung auch des Bezirksverwaltungsgesetzes. Von der seniorenpolitischen Referentin bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist der Parlamentsausschuss über die Absicht der Verwaltung unterrichtet worden, im ersten Quartal 2021 das Vergabeverfahren zur Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes zu eröffnen.       

Wie kompliziert das Thema „Senioren“ für die Abgeordneten unter RRG ist, beweist dieses Beispiel: „Maik Penn, MdA, vom 03. Dez. 2020: „in der heutigen Sozialausschusssitzung fand auf Antrag der CDU-Fraktion Berlin eine Besprechung zum Thema Einsamkeit statt. Leider sehen SPD, Linke und Grüne auch selbst in Zeiten von Corona-Pandemie keinen Bedarf für einen Einsamkeitsbeauftragten, der die Arbeit landesweit koordiniert.“

 Der Landesvorstand der Senioren Union der CDU Berlin plädiert seit Jahren für eine Veränderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes, bisher ohne Erfolg.

Aus dem Seniorenmitwirkungsgesetz muss ein Seniorenmitbestimmungsgesetz werden.

Außerdem müsste ein/e Beauftragter/e für SeniorInnen benannt werden. 

Wir bleiben dran!