Freiwillige Gutscheinlösung auf den Weg gebracht - Reisebranche als Garant für die schönste Zeit des Jahres schützen

Das Bundeskabinett hat heute die freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen verabschiedet. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie für die Reiseveranstalter abgemildert und Verbraucher geschützt werden. Ihr Anspruch auf Erstattung der geleisteten Vorauszahlungen bleibt erhalten.

Hierzu erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

"Unser Ziel als Union ist, insbesondere die vielen kleinen und mittleren Reiseveranstalter sowie Reisebüros vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten. Gleichzeitig wollen wir Verbraucher nicht über Gebühr belasten. Die freiwillige Gutscheinlösung ist dafür ein erster Schritt. Sie bewahrt viele Unternehmen in der Reisebranche vor einer drohenden Insolvenz und gewährt Verbrauchern eine attraktive freiwillige Alternative gegenüber einem sofortigen Erstattungsanspruch.

Sie wird aber nicht ausreichen, um alle Probleme der Reisebranche zu lösen. Dies gilt insbesondere für die spezifischen Bedürfnisse der rund 11.000 Reisebüros in Deutschland. Diese müssen trotz geleisteter Arbeit ihre Provisionen zurückzahlen, wenn die zu Grunde liegende Reise nicht stattfindet. Als Union hatten wir uns daher für einen staatlich abgesicherten Reisesicherungsfonds ausgesprochen, leider war das mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Einen Kahlschlag bei Reiseveranstaltern und Reisebüros aber darf es – auch im Sinne der Verbraucher – nicht geben. Reiseveranstalter und Reisebüros in Deutschland müssen langfristig wieder als verlässliche Partner für die schönste Zeit des Jahres zur Verfügung stehen. Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagenen Überbrückungshilfen für den Mittelstand sind dafür der richtige Weg.“